Hallo und willkommen zu unserer heutigen Auseinandersetzung mit den Quellen, die du uns geschickt hast. Ziemlich spannende Mischung muss ich sagen. Juristische Texte, sozialwissenschaftliche Sachen, alles rund um Kinder, ihre Rechte, ihre Entwicklung. Genau. Da geht es um die UN-Kinderrechtskonvention, klar, aber auch diese ganze Debatte um Kinderrechte im Grundgesetz. Und die Hintergründe, was ist eigentlich Kindeswohl und dieses Recht auf Beteiligung? Ja, das ist der Kern. Unsere Mission heute, sozusagen, was steckt da wirklich drin? Was bedeuten diese Rechte für Kinder? Aber auch für uns. Lass uns das mal aufdröseln. Absolut. Und was mich daran fasziniert ist, diese Spannung, die du auch schon angesprochen hast, einerseits Schutzbedürfnis, Kinder brauchen Schutz, klar? Und andereseits aber auch die Anerkennung, hey, das sind eigenständige Personen mit eigenen Rechten. Und wir schauen uns eben an, wie so Konzepte wie Kindeswohl, also Artikel 3 der UN-Konvention. Ja. Und das Recht auf Gehör, Artikel 12, wie die rechtlich da stehen und, naja, wie sie im Alltag in Deutschland, in Österreich, wie sie da gelebt werden sollen. Okay, fangen wir mal international an. Die UN-Kinderrechtskonvention, die UN-KRK. Die hat ja so Grundpfeiler oder nicht ?! Diskriminierung, Recht auf Leben, Entwicklung. Genau. Und eben Vorrang des Kindeswohls und Beteiligung. Das sind die vier großen Prinzipien. Und da sind wir schon bei den zwei Artikeln, die du genannt hast, die in den Quellen ja auch immer wieder auftauchen. Artikel 3, Kindeswohl. Vorrangig zu berücksichtigen, das ist die Formulierung. Vorrangig, okay. Und Artikel 12, das Recht des Kindes, seine Meinung zu sagen. Und, dass diese Meinung auch angemessen berücksichtigt wird. Das ist ganz wichtig. Und was die Quellen ebenso stark machen, die beiden gehören zusammen. Du kannst das Kindeswohl oft gar nicht richtig feststellen, ohne die Sicht des Kindes einzubeziehen. Also je nach Alter und Reife natürlich. Ja, selbstverständlich. Das ist ja die Cruxs. Das altersgerecht zu machen. Aber die Grundidee, die ist zentral. Und die KRK gilt ja in Deutschland, seit 2010 auch ohne Vorbehalte. Die ist also anwendbar. Okay, aber Kindeswohl, das klingt ja erst mal total positiv. Aber weil du hast gesagt, da gibt es auch eine problematische Seite. Stichwort Paternalismus. Ja, genau. Das ist ein wichtiger Punkt. Historisch war das Kindeswohl, zum Beispiel im BGB, Paragraph 1666, eher so eine Eingriffsnorm für den Staat. Also, wenn was schief läuft. Richtig. Wenn Gefahr im Verzug ist. Und die Gefahr dabei war halt und ist es vielleicht manchmal immer noch, dass man Kinder eher als Objekte sieht. Als Objekte der Fürsorge, über die Erwachsene entscheiden. Ah, okay. Wir wissen schon, was gut für dich ist. Genau, dass ist Paternalismus. Aber das Bundesverfassungsgericht hat da schon lange gegengesteuert. Die sagen ganz klar. Ein Kind ist ein Wesen mit eigener Würde, eigenem Recht auf Persönlichkeitsentwicklung, ein Rechtssubjekt. Also kein Objekt. Eben. Und deshalb muss man das Kindeswohl heute immer im Licht der Grundrechte und eben ganz stark im Licht dieses Beteiligungsrechts aus Artikel 12 lesen. Es geht um Balance, den Willen des Kindes ernst nehmen. Das leuchtet ein, aber was heißt Beteiligung? Dann, ja, konkret im Alltag. Mehr als nur dabei sein oder mal kurz gefragt werden, ob alles okay ist. Mhm. Und es geht um echtes gehört werden. In Verfahren vor Gericht zum Beispiel, da gibt es ja Paragraphen für. In Deutschland Paragraph 159 FamFG, in Österreich Paragraph 105, Außerstreitgesetz. Okay. Und dann eben dieser zweite Schritt. Die Meinung muss angemessen berücksichtigt werden. Da steht ja auch im österreichischen Bundesverfassungsgesetz über Kinderrechte drin. Das hebt das nochmal hervor. Und das heißt? Das heißt, es darf keine Scheinpartizipation sein. Nicht nur so tun als ob. Man muss sich wirklich damit auseinandersetzen. Für Fachkräfte ist das zentral, gerade in der Jugendhilfe. Du hast es ja auch in den Quellen. Paragraph 42 SGB VIII. Stimmt die Inobhutnahme. Genau. Da ist es essentiell, mit dem Kind zu sprechen, seine Sicht zu verstehen, und das in die Entscheidung einzubeziehen. Okay. Das führt uns ja fast nahtlos zu dieser Debatte in Deutschland. Sollen Kinderrechte extra ins Grundgesetz 'rein. Ich habe mich beim Lesen der Quellen gefragt. Warum eigentlich? Kinder haben noch Grundrechte, die UN-KDRK gilt. Das ist genau die Kontroverse. Die Befürworter sagen, aber eine explizite Nennung im Grundgesetz, das hätte noch mal ein anderes Gewicht. Symbolisch klar. Aber auch praktisch. Wie praktisch. Wenn Behörden oder Gerichte abwägen müssen, zwischen verschiedenen Interessen, vielleicht Elternrechten, staatlichen Interessen, dann hätten die Kinderrechte - so die Hoffnung - einfach mehr Wucht. Der Entwurf, der diskutiert wird, Art 6, Absatz 1a soll das werden. Ja. Der spricht da von Rechten auf Achtung, Schutz, Förderung, Entwicklung. Und eben wieder. Berücksichtigung des Kindeswohles und Recht auf Gehör bei staatlichen Entscheidungen. Und die Kritiker? Die sagen, brauchen wir das wirklich. Ändert das was an der Rechtslage. Oder verschiebt das vielleicht sogar das Verhältnis zwischen Eltern, Kind und Staat auf eine unerwünschte Weise. Da gibt's verschiedene Bedenken. Der Blick nach Österreich ist da interessant. Die haben das ja seit 2011 in der Verfassung. Gibt's da schon Erkenntnisse? Na ja, es ist Teil der Rechtsordnung. Aber ob es jetzt die großen, praktischen Umwelzungen gebracht hat. Da sind die Bewertungen noch unterschiedlich, soweit ich das sehe. Okay. Also wenn wir das jetzt mal zusammenfassen, was bleibt hängen aus dieser Vertiefung? Ich glaube ganz zentral. Kinder sind nicht nur schutzbedürftig. Das auch. Aber sie sind eben auch Träger eigener Rechte. Einklagbarer Rechte. Und Kindeswohl und Beteiligung. Sind zwei Seiten einer Medaille. Das eine geht nicht gut ohne das Andere. Das ist glaube ich die wichtigste Erkenntnis. Aber wie man das dann konkret macht, wie man das abwägt, das bleibt schwierig. Das zeigt ja auch die Grundgesetzdebatte. Absolut. Und das wirft ja vielleicht auch für dich, für unsere Zuhörerinnen und Zuhörer, eine Frage auf, über die man mal nachdenken kann. Wenn wir dieses Recht auf Beteiligung, auf Berücksichtigung der Meinung, wenn wir das wirklich ernst nehmen. Also nicht nur als Satz im Gesetz, sondern als Haltung im Alltag. Wie müsste sich dann unser Umgang mit Kindern ändern? In der Familie? Klar. Aber auch in der Schule. In Kitas. In der Politik. In der ganzen Gesellschaft. Wie werden wir diesem Anspruch wirklich gerecht?